Für eine verlässliche Liquiditätsplanung müssen abhängig vom Status der Förderung (QCG) bestimmte Ticketfelder ausgefüllt werden. Die Angaben bauen aufeinander auf – d. h. Felder aus einem vorherigen Status bleiben auch in den folgenden Stati verpflichtend.
1. Status: „Vollständig eingereicht (QCG)”
Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:
Name Weiterbildung
Bildungsträger (Organisation)
Weiterbildungskosten - schätzen wenn noch nicht fest
Startdatum Weiterbildung (Geschätzt)
Enddatum Weiterbildung (Geschätzt)
Ausfallzeiten durch Weiterbildung in Wochenstunden – schätzen, wenn noch nicht fest
Gehalt (monatlich Arbeitnehmerbrutto)
Wochenstunden laut Arbeitsvertrag
Antrag eingereicht am
Förderhöhe Weiterbildungskosten (in %) – schätzen, wenn noch nicht fest
Förderhöhe Lohnkosten (in %) – schätzen, wenn noch nicht fest
2. Status: „Förderzusage erhalten”
(vormals: „BGS ans Amt gesendet”)
Zusätzlich zu den Feldern aus dem Status „Vollständig eingereicht (QCG)” sollen folgende Angaben ergänzt werden:
BGS ausgestellt am - Optional
BGS eingereicht am - Optional
Förderhöhe Weiterbildungskosten (in %) – Verbindlich, sofern bereits bekannt
Förderhöhe Lohnkosten (in %) – Verbindlich, sofern bereits bekannt
Hinweis:
Dieser Status gilt, wenn bereits eine Förderzusage (z. B. Bildungsgutschein, Einzelantrag oder Sammelantrag) vorliegt, jedoch noch keine schriftliche Bewilligung oder erste Auszahlung erfolgt ist.
3. Status: „Bewilligt”
Zusätzlich zu allen vorherigen Feldern sind folgende Angaben verbindlich einzutragen:
Startdatum Weiterbildung (Verbindlich)
Enddatum Weiterbildung (Verbindlich)
Förderhöhe Weiterbildungskosten (in %) – Verbindlich
Förderhöhe Lohnkosten (in %) – Verbindlich
Wenn 1. Zahlungseingang erhalten, dann: Erster Zahlungseingang am (Datum)
Hinweis zur Datenpflege
Die Unterscheidung zwischen geschätzten und verbindlichen Angaben ist zwingend erforderlich, um eine korrekte Liquiditätsplanung sicherzustellen.
Sobald verbindliche Werte vorliegen, müssen die entsprechenden Felder im Ticket aktualisiert werden.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.